Diese kann in Absprache mit dem Jugendamt und in Kombination mit anderen Hilfemaßnahmen eingeführt werden.
Zielsetzung:
Das Konzept der tiergestützten Therapie hat das Ziel, Menschen mit unterschiedlichen psychischen Beeinträchtigungen oder besonderen Bedarfen durch den Einsatz von Tieren therapeutisch zu unterstützen. Durch den Kontakt und die Interaktion mit Tieren sollen positive Effekte auf körperlicher, emotionaler und sozialer Ebene erzielt werden.
Zielgruppe:
Die tiergestützte Therapie richtet sich an Kinder und Jugendliche, die von verschiedenen Beeinträchtigungen betroffen sind, wie beispielsweise Autismus, Depressionen, Angststörungen oder in schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, welche positiv gefördert werden können, durch das Konzept. Das Konzept kann sowohl in Einzel- als auch in Gruppensitzungen angewendet werden.
Therapieansätze:
Die tiergestützte Therapie bietet eine vielfältige und ganzheitliche Unterstützung für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Durch den Einsatz von Tieren können positive Effekte auf körperlicher, emotionaler und sozialer Ebene erzielt werden.
Die intensiv sozialpädagogische Hilfe (FIS) kommt nur dann zum Einsatz, sofern eine Kindeswohlgefährdung bei der Familie vorliegt und eine Fremdplatzierung droht, welche sich durch andere Hilfen nicht abwenden, lässt bzw. dessen Rahmen nur beschränkt auf die Bedürfnisse und Konflikte eingehen können.
FIS verfolgt das Ziel, durch intensive Betreuung und stetiger Erreichbarkeit, die Familienstabilität zu gewährleisten sowie bestehende Kindeswohlgefährdungen gemeinsam zu bearbeiten bzw. zu lösen, um eine Inobhutnahme nach §42 SGB VIII zu vermeiden.
Ein Start der Hilfe kann in besonderen Fällen, nach offizieller Anfrage und Abklärung der Rahmenbedingungen, innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Mit Hilfe des direkten Starts bzw. der offenen Krise der Familie, kann ein Bewusstsein für die Familiensituation schnellstmöglich aufgebaut werden.
Hintergrund der Krisenintervention ist die permanente Erreichbarkeit der Fachkräfte gegenüber den Familien und dem Jugendamt. Die Fachkräfte besuchen plangemäß, nach Absprache mit dem ASD, in Abständen oder in permanenter Anwesenheit die Familien in ihrem Wohnumfeld. Die häufigen Kontakte bieten den Familien ein Fundament der Sicherheit, um sich auf Lösungsprozesse einzulassen.
Die Anforderungsprofile sind Familien mit Kindern, unter 18 Jahren, die in einem schwerliegenden krisenhaften Umstand erleiden. Vordergründig sind vorliegende Kindeswohlgefährdungen, die einer Fremdplatzierung kurzfristig entgegenstehen. Ferner ist die tatsächliche und gewünschte Mitwirkung der Personensorgeberechtigten ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme. Obliegend der Hilfe ist der Schutz des Kindes, welcher unmittelbar durch die Krisenintervention gesichert werden muss.