BESONDERHEITEN
FIS verfolgt das Ziel, durch intensive Betreuung und stetiger Erreichbarkeit, die Familienstabilität zu gewährleisten sowie bestehende Kindeswohlgefährdungen gemeinsam zu bearbeiten bzw. zu lösen, um eine Inobhutnahme nach §42 SGB VIII zu vermeiden.
Ein Start der Hilfe kann in besonderen Fällen, nach offizieller Anfrage und Abklärung der Rahmenbedingungen, innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Mit Hilfe des direkten Starts bzw. der offenen Krise der Familie, kann ein Bewusstsein für die Familiensituation schnellstmöglich aufgebaut werden.
Hintergrund der Krisenintervention ist die permanente Erreichbarkeit der Fachkräfte gegenüber den Familien und dem Jugendamt. Die Fachkräfte besuchen plangemäß, nach Absprache mit dem ASD, in Abständen oder in permanenter Anwesenheit die Familien in ihrem Wohnumfeld. Die häufigen Kontakte bieten den Familien ein Fundament der Sicherheit, um sich auf Lösungsprozesse einzulassen.
Die Anforderungsprofile sind Familien mit Kindern, unter 18 Jahren, die in einem schwerliegenden krisenhaften Umstand erleiden. Vordergründig sind vorliegende Kindeswohlgefährdungen, die einer Fremdplatzierung kurzfristig entgegenstehen. Ferner ist die tatsächliche und gewünschte Mitwirkung der Personensorgeberechtigten ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme. Obliegend der Hilfe ist der Schutz des Kindes, welcher unmittelbar durch die Krisenintervention gesichert werden muss.